Prüffristen für Arbeitsmittel führen, ohne sie zu übersehen
§ 3 Betriebssicherheitsverordnung verlangt vom Arbeitgeber, Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen selbst zu ermitteln — sie stehen nicht allgemein im Gesetz. § 14 BetrSichV regelt, wann Arbeitsmittel zu prüfen sind — je nach Arbeitsmittel vor der ersten Verwendung, wiederkehrend und nach außergewöhnlichen Ereignissen oder Änderungen — und dass die Ergebnisse aufgezeichnet werden.
- § 3 BetrSichV — Gefährdungsbeurteilung und Ermittlung der Prüffristen
- § 14 BetrSichV — Prüfung von Arbeitsmitteln und Aufzeichnung der Ergebnisse
- DGUV Vorschrift 3 — Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
- TRBS 1201 — Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln
Die Frist steht meist nicht im Gesetz — das ist der Kern
Die häufigste Fehlannahme bei Prüffristen ist, dass es sie als feste Zahl gibt. Für die meisten Arbeitsmittel steht die Frist nicht im Gesetz: § 3 Abs. 6 BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber, sie selbst aus der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, abhängig von Beanspruchung, Einsatzbedingungen und Umgebung. Nur für bestimmte Anlagen und Arbeitsmittel — etwa Krane und überwachungsbedürftige Anlagen — setzen die Anhänge 2 und 3 Höchstfristen.
Daraus folgt, dass eine Prüffrist eine begründete Entscheidung ist und kein abgeschriebener Wert. Und daraus folgt das eigentliche Problem: Wer die Frist selbst festlegt, muss sie auch selbst im Blick behalten.
Was CINTREX je Arbeitsmittel führt
Das Arbeitsmittelverzeichnis gehört zum Betriebszugang (app.cintrex.de). Es ist nach Standort und Bereich gegliedert, damit bei einer Begehung die Frage „was steht hier?" beantwortbar ist und nicht nur die Frage „was haben wir insgesamt?".
- Bezeichnung, Inventarnummer, Standort und Bereich
- Die ermittelte Prüffrist und die Rechtsgrundlage der Arbeitsmittelgruppe
- Jede durchgeführte Prüfung mit Datum, Prüfer und Ergebnis — die Historie bleibt vollständig
- Aus einem festgestellten Mangel legen Sie mit einem Klick ein Ereignis an, statt ihn als Notiz stehen zu lassen
- Fällige und überfällige Prüfungen stehen beim Einloggen auf dem Startbildschirm
Ein Mangel ist kein Vermerk, sondern eine Aufgabe
Die Prüfung, die einen Mangel feststellt, ist erst die halbe Arbeit. Was zählt, ist, dass der Mangel abgestellt wird — und dass sich das später belegen lässt.
Deshalb legen Sie in CINTREX aus einem festgestellten Mangel mit einem Klick ein Ereignis an, dem Sie Verantwortlichen und Frist geben — es steht dann auf derselben offenen Liste wie eine Feststellung aus einer Begehung. Es verschwindet nicht in einem Prüfprotokoll, das erst beim nächsten Prüftermin wieder aufgeschlagen wird.
Rechtssicherheit und Dokumentation
§ 14 Absatz 7 BetrSichV verlangt, dass die Ergebnisse der Prüfungen aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Bei überwachungsbedürftigen Anlagen gelten weitergehende Anforderungen.
Weil die Historie in CINTREX am Arbeitsmittel hängt und nicht in einem Jahresordner, ist die Frage „wann wurde dieser Kran zuletzt geprüft und mit welchem Ergebnis?" eine Suche und kein Projekt.
Datenschutz und Serverstandort
Die Daten von CINTREX liegen auf Servern in Frankfurt am Main. Zu jedem Betriebszugang gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
Wer welche Daten sieht, entscheiden Rollen je Nutzer — die Vorsorgeakte einer Person ist nicht dasselbe wie die Prüffristenliste einer Maschine. Im Betriebszugang werden Änderungen an den Fachdaten mit Zeitpunkt und Urheber protokolliert.
Listen lassen sich als Excel exportieren; im Betriebszugang zusätzlich der gesamte Bestand als vollständiges Archiv, maschinenlesbar und mit allen Dateien — jederzeit, auch am Ende der Zusammenarbeit.
Für Betriebe und für die Ingenieurbüros, die sie betreuen
CINTREX gibt es zweimal, weil die beiden Arbeitsmittel aus verschiedenen Richtungen ansehen. Ein Betrieb führt einen Bestand: den eigenen. Ein Ingenieurbüro führt dreißig davon nebeneinander und braucht die Frage „wo ist etwas fällig?" über alle Mandanten hinweg.
Betriebe arbeiten in CINTREX (app.cintrex.de) mit ihrem eigenen Datenbestand in einer eigenen Datenbank. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und betreuende Ingenieurbüros arbeiten in CINTREX Pro (pro.cintrex.de) über alle betreuten Betriebe hinweg.
Verbunden sind die beiden nur dort, wo ein Betrieb es ausdrücklich will: Er lädt sein Ingenieurbüro als Berater ein. Ohne diese Einladung sieht die betreuende Fachkraft keinen einzigen Datensatz.
Die Fragen, die zuerst kommen
- Wie oft müssen Arbeitsmittel geprüft werden?
- Das legt der Arbeitgeber nach § 3 BetrSichV aus der Gefährdungsbeurteilung fest; für bestimmte Anlagen wie Krane setzen die Anhänge 2 und 3 BetrSichV Höchstfristen. Für einzelne Bereiche gibt es Anhaltspunkte in den TRBS und in DGUV-Vorschriften — etwa die Richtwerte der DGUV Vorschrift 3 für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: sechs Monate, im Büro bei geringer Fehlerquote bis zu zwei Jahre.
- Wer darf Arbeitsmittel prüfen?
- Nach § 14 BetrSichV eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 — sie braucht Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Prüfbereich. Bei überwachungsbedürftigen Anlagen ist teils eine zugelassene Überwachungsstelle vorgeschrieben.
- Was passiert, wenn eine Prüfung überfällig ist?
- Das Arbeitsmittel darf grundsätzlich nicht weiter verwendet werden, bis die Prüfung nachgeholt ist (§ 4 Abs. 4 BetrSichV). Kommt es mit einem überfälligen Arbeitsmittel zu einem Unfall, ist die Frage nach der Prüfung die erste, die gestellt wird.
- Müssen die Prüfergebnisse aufbewahrt werden?
- Ja. § 14 Abs. 7 BetrSichV verlangt die Aufzeichnung der Ergebnisse und die Aufbewahrung mindestens bis zur nächsten Prüfung. In CINTREX bleibt die vollständige Historie am Arbeitsmittel stehen, nicht nur die letzte Prüfung.
- Deckt das Modul auch Leitern, Regale und Feuerlöscher ab?
- Ja. Das Verzeichnis ist nicht auf Maschinen beschränkt — prüfpflichtig ist, was die Gefährdungsbeurteilung als prüfpflichtig ergibt. Leitern und Tritte, Regalanlagen, Feuerlöscher, Anschlagmittel und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel werden genauso geführt.
- Können wir unsere bestehende Inventarliste übernehmen?
- Ja, per Excel-Import mit Vorschau, einschließlich der Prüffristen. Zurückliegende Prüfungen übernimmt der Import nicht; die Historie beginnt mit der ersten Prüfung, die in CINTREX erfasst wird.
Weiterführende Seiten
- Gefährdungsbeurteilung digital erstellen und fortschreibenGefährdungen beurteilen, Maßnahmen ableiten, Wirksamkeit belegen — mit Gefährdungskatalog, Risikobewertung vor und nach der Maßnahme und Frist je Schritt.
- Mängel, Maßnahmen und Arbeitsunfälle an einer Stelle verfolgenMängel aus Begehung und ASA-Sitzung, Maßnahmen mit Verantwortlichem und Frist, Arbeitsunfälle mit Ausfalltagen und BG-Meldung – in einer Liste.
- Arbeitsschutzorganisation digital aufbauen und nachweisenArbeitsschutzorganisation nach § 3 ArbSchG: Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Gefahrstoffe, Arbeitsmittel und Fristen an einer Stelle führen.
- Betriebsanweisungen erstellen — nach der Gliederung, die verlangt wirdBetriebsanweisungen nach § 14 GefStoffV und TRGS 555 erstellen: vorgegebene Gliederung, Piktogramme aus dem Katalog, Farbcode und PDF für den Aushang.
- Unterweisungen zuweisen, nachweisen und rechtzeitig auffrischenUnterweisungspflichten je Tätigkeit hinterlegen, Teilnahme belegen, Auffrischung im Blick behalten — Nachweis nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1.
Sehen, wie das für Ihren Betrieb aussieht
Ein Gespräch von zwanzig Minuten reicht, um zu klären, ob CINTREX zu Ihrer Organisation passt — und was der Umstieg aus Ihren bestehenden Listen bedeutet.