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Gefährdungsbeurteilung digital erstellen und fortschreiben

§ 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen — unabhängig von der Betriebsgröße, ab dem ersten Beschäftigten. § 6 verlangt die Dokumentation dazu. Beides ist keine einmalige Aufgabe: Ändern sich Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder Stoffe, ist die Beurteilung fortzuschreiben.

  • § 5 ArbSchG — Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • § 6 ArbSchG — Dokumentation der Ergebnisse und der Wirksamkeitsprüfung
  • § 4 ArbSchG — allgemeine Grundsätze: Gefahren an der Quelle bekämpfen, individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig (daraus abgeleitet: STOP-Prinzip)
  • § 3 BetrSichV — Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel
  • TRGS 400 — Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Das PDF von 2019

Die häufigste Form der Gefährdungsbeurteilung ist ein Dokument, das einmal sorgfältig erstellt und danach nie wieder geöffnet wurde. Es ist formal vorhanden und inhaltlich veraltet — und genau diese Kombination fällt bei einer Begehung auf, weil die neue Maschine darin fehlt.

Der Grund dafür ist selten Nachlässigkeit. Ein Dokument fortzuschreiben heißt, es zu suchen, zu öffnen, an der richtigen Stelle zu ändern, neu zu exportieren und die alte Fassung abzulegen. Das tut niemand wegen einer einzelnen neuen Bohrmaschine.

Wie CINTREX die Beurteilung führt

Die Beurteilung ist ein Datenbestand, kein Dokument. Sie wird je Tätigkeit oder je Arbeitsbereich angelegt, aus einem Gefährdungskatalog mit Muster-Schutzmaßnahmen bestückt und bleibt danach offen für Änderungen.

  • Gefährdungskatalog nach Gefährdungsgruppen, mit hinterlegten Muster-Schutzmaßnahmen
  • Risikobewertung vor und nach der Maßnahme — die Wirkung wird sichtbar, nicht behauptet
  • Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip, abgeleitet aus § 4 ArbSchG: Substitution, Technik, Organisation, PSA, Unterweisung
  • Jede Maßnahme mit Verantwortlichem, Frist und einer Wirksamkeitsprüfung mit Datum und Ergebnis
  • Der Stand ist jederzeit als Dokument ausgebbar — im Betriebszugang als PDF, in CINTREX Pro als Word-Dokument — für die Akte, die Begehung und die Aufsichtsperson

Die Rangfolge folgt aus dem Gesetz, nicht aus Geschmack

§ 4 ArbSchG gibt die Grundsätze vor: Gefahren sind an der Quelle zu bekämpfen, individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig. Das STOP-Prinzip ist daraus abgeleitet. Persönliche Schutzausrüstung ist damit die schwächste Antwort, nicht die einfachste.

CINTREX führt die Stufen deshalb einzeln und nicht als ein Freitextfeld. Wer eine technische Maßnahme einträgt, sieht, dass sie über der PSA steht — und wer nur PSA einträgt, sieht die leeren Felder darüber.

Rechtssicherheit und Dokumentation

Was § 6 ArbSchG verlangt, ist nicht das Ergebnis allein, sondern die Kette: Gefährdung, festgelegte Maßnahme, Ergebnis ihrer Überprüfung. Fehlt das letzte Glied, ist die Dokumentation unvollständig, auch wenn sie umfangreich aussieht.

In CINTREX hängt die Wirksamkeitsprüfung an der Maßnahme selbst und nicht an einem Termin im Kalender, und sie trägt Datum und Ergebnis.

Datenschutz und Serverstandort

Die Daten von CINTREX liegen auf Servern in Frankfurt am Main. Zu jedem Betriebszugang gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

Wer welche Daten sieht, entscheiden Rollen je Nutzer — die Vorsorgeakte einer Person ist nicht dasselbe wie die Prüffristenliste einer Maschine. Im Betriebszugang werden Änderungen an den Fachdaten mit Zeitpunkt und Urheber protokolliert.

Listen lassen sich als Excel exportieren; im Betriebszugang zusätzlich der gesamte Bestand als vollständiges Archiv, maschinenlesbar und mit allen Dateien — jederzeit, auch am Ende der Zusammenarbeit.

Für Betriebe und für die Ingenieurbüros, die sie betreuen

CINTREX gibt es zweimal, weil die beiden eine Gefährdungsbeurteilung aus verschiedenen Richtungen ansehen. Ein Betrieb führt einen Bestand: den eigenen. Ein Ingenieurbüro führt dreißig davon nebeneinander und braucht die Frage „wo ist etwas fällig?" über alle Mandanten hinweg.

Betriebe arbeiten in CINTREX (app.cintrex.de) mit ihrem eigenen Datenbestand in einer eigenen Datenbank. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und betreuende Ingenieurbüros arbeiten in CINTREX Pro (pro.cintrex.de) über alle betreuten Betriebe hinweg.

Verbunden sind die beiden nur dort, wo ein Betrieb es ausdrücklich will: Er lädt sein Ingenieurbüro als Berater ein. Ohne diese Einladung sieht die betreuende Fachkraft keinen einzigen Datensatz.

Häufige Fragen

Die Fragen, die zuerst kommen

Ab wie vielen Mitarbeitern ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Ab dem ersten. § 5 ArbSchG kennt keine Untergrenze, und seit 2013 gilt auch die Dokumentationspflicht nach § 6 ArbSchG für jeden Betrieb. Von Art der Tätigkeiten und Zahl der Beschäftigten hängt nur ab, wie umfangreich die Unterlagen sein müssen.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Es gibt keine feste Frist im Gesetz. § 3 ArbSchG verlangt die Anpassung „erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten" — also bei neuen Tätigkeiten, Arbeitsmitteln oder Stoffen, nach einem Unfall und wenn die Wirksamkeitsprüfung etwas anderes ergibt. Viele Betriebe prüfen zusätzlich jährlich, ob sich etwas geändert hat.
Wer darf die Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Verantwortlich ist der Arbeitgeber; er kann die Durchführung übertragen. § 6 ASiG weist der Fachkraft für Arbeitssicherheit die Aufgabe zu, ihn dabei zu unterstützen. In der Praxis erstellt sie die Beurteilung meist gemeinsam mit den Führungskräften des Bereichs, die die Tätigkeiten kennen.
Ist eine digitale Gefährdungsbeurteilung rechtlich zulässig?
Ja. § 6 ArbSchG verlangt Unterlagen, keine Papierform. Entscheidend ist, dass die Unterlagen verfügbar sind und das Ergebnis der Beurteilung, die Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung erkennen lassen.
Was ist der Unterschied zwischen Gefährdung und Gefahr?
Eine Gefährdung ist die Möglichkeit eines Schadens, unabhängig davon, wie wahrscheinlich er ist. Eine Gefahr ist die Lage, in der ein Schaden konkret droht. Beurteilt werden nach § 5 ArbSchG die Gefährdungen — deshalb steht am Anfang die Frage, was passieren könnte, und nicht, was schon passiert ist.
Übernimmt CINTREX bestehende Beurteilungen?
Eine Gefährdungsbeurteilung wird nicht importiert, weder aus PDF noch aus Excel. Sie wird beim ersten Anlegen als Vorlage benutzt und dabei auf den heutigen Stand gebracht. Das ist Aufwand, aber es ist der Aufwand, der ohnehin fällig war.
Nächster Schritt

Sehen, wie das für Ihren Betrieb aussieht

Ein Gespräch von zwanzig Minuten reicht, um zu klären, ob CINTREX zu Ihrer Organisation passt — und was der Umstieg aus Ihren bestehenden Listen bedeutet.