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Modul

Gefahrstoffverzeichnis führen und aktuell halten

§ 6 Absatz 12 Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen. Es muss auf die Sicherheitsdatenblätter verweisen und mindestens die Bezeichnung, die Einstufung oder gefährlichen Eigenschaften, die verwendeten Mengenbereiche und die Arbeitsbereiche nennen, in denen Beschäftigte dem Stoff ausgesetzt sein können.

  • § 6 Abs. 12 GefStoffV — Gefahrstoffverzeichnis
  • § 6 GefStoffV — Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
  • § 6 Abs. 8 GefStoffV — Dokumentation, einschließlich Substitutionsprüfung
  • § 7 GefStoffV — Substitution als vorrangige Schutzmaßnahme
  • TRGS 400 — Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • TRGS 510 — Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern

Das Verzeichnis ist nicht das Regal

Fast jeder Betrieb weiß, welche Gefahrstoffe er hat — sie stehen im Regal. Was fehlt, ist die Verbindung zwischen dem Gebinde, dem zugehörigen Sicherheitsdatenblatt in der jeweils gültigen Fassung und der Frage, in welchem Arbeitsbereich damit umgegangen wird.

Diese Verbindung ist der eigentliche Inhalt der Pflicht aus § 6 Abs. 12 GefStoffV. Eine Liste mit Handelsnamen erfüllt sie nicht.

Was CINTREX je Stoff führt

Das Gefahrstoffverzeichnis gehört zum Betriebszugang (app.cintrex.de). Es entsteht beim Erfassen des Stoffes und nicht als eigener Arbeitsschritt am Jahresende.

  • Bezeichnung, H- und P-Sätze und die GHS-Piktogramme
  • Das Sicherheitsdatenblatt als Datei, mit Datum der Fassung
  • Lagerort mit Firmenbereich und Lagermenge — die Grundlage für die Zusammenlagerungsprüfung nach TRGS 510
  • Die dokumentierte Substitutionsprüfung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 8 GefStoffV — auch das Ergebnis „keine Möglichkeit" ist eine Aussage, die belegt sein will
  • Die Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffV, im selben System nach der Gliederung der TRGS 555 erstellt
  • Das Verzeichnis als Excel-Liste, jederzeit auf dem Stand von heute

Substitution ist eine Prüfpflicht, keine Empfehlung

§ 6 GefStoffV verlangt, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Möglichkeiten einer Substitution zu prüfen und das Ergebnis zu dokumentieren (Abs. 8 Nr. 2); § 7 Abs. 3 macht die Substitution auf dieser Grundlage zur vorrangigen Maßnahme. Zu dokumentieren ist die Prüfung also unabhängig davon, ob ein Ersatz gefunden wurde.

Genau dieser Teil fehlt in den meisten Verzeichnissen, weil er sich in einer Tabelle mit Handelsnamen nicht unterbringen lässt. In CINTREX hängt er am Stoff und trägt Datum und Ergebnis.

Rechtssicherheit und Dokumentation

Das Verzeichnis ist das Dokument, nach dem bei einer Begehung als Erstes gefragt wird, weil sich daran ablesen lässt, ob die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 überhaupt auf dem aktuellen Bestand aufsetzt.

Weil das Verzeichnis in CINTREX aus den erfassten Stoffen gerechnet wird, kann es nicht veralten, ohne dass der Bestand veraltet. Es gibt keine zweite Liste, die jemand nachpflegen müsste.

Datenschutz und Serverstandort

Die Daten von CINTREX liegen auf Servern in Frankfurt am Main. Zu jedem Betriebszugang gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

Wer welche Daten sieht, entscheiden Rollen je Nutzer — die Vorsorgeakte einer Person ist nicht dasselbe wie die Prüffristenliste einer Maschine. Im Betriebszugang werden Änderungen an den Fachdaten mit Zeitpunkt und Urheber protokolliert.

Listen lassen sich als Excel exportieren; im Betriebszugang zusätzlich der gesamte Bestand als vollständiges Archiv, maschinenlesbar und mit allen Dateien — jederzeit, auch am Ende der Zusammenarbeit.

Für Betriebe und für die Ingenieurbüros, die sie betreuen

CINTREX gibt es zweimal, weil die beiden Gefahrstoffe aus verschiedenen Richtungen ansehen. Ein Betrieb führt einen Bestand: den eigenen. Ein Ingenieurbüro führt dreißig davon nebeneinander und braucht die Frage „wo ist etwas fällig?" über alle Mandanten hinweg.

Betriebe arbeiten in CINTREX (app.cintrex.de) mit ihrem eigenen Datenbestand in einer eigenen Datenbank. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und betreuende Ingenieurbüros arbeiten in CINTREX Pro (pro.cintrex.de) über alle betreuten Betriebe hinweg.

Verbunden sind die beiden nur dort, wo ein Betrieb es ausdrücklich will: Er lädt sein Ingenieurbüro als Berater ein. Ohne diese Einladung sieht die betreuende Fachkraft keinen einzigen Datensatz.

Häufige Fragen

Die Fragen, die zuerst kommen

Ab wann muss ein Gefahrstoffverzeichnis geführt werden?
Sobald im Betrieb Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausgeübt werden. § 6 Abs. 12 GefStoffV nimmt nur den Fall aus, dass ausschließlich Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Abs. 13 ausgeübt werden.
Was muss im Gefahrstoffverzeichnis stehen?
Mindestens die Bezeichnung des Gefahrstoffs, die Einstufung oder die gefährlichen Eigenschaften, die im Betrieb verwendeten Mengenbereiche und die Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Stoff ausgesetzt sein können. Dazu der Verweis auf das jeweilige Sicherheitsdatenblatt.
Wie oft muss das Verzeichnis aktualisiert werden?
Es muss aktuell sein. Eine feste Frist gibt es nicht — der Anlass ist der neue Stoff, der weggefallene Stoff, die geänderte Einstufung und das neue Sicherheitsdatenblatt. Viele Betriebe sehen es zusätzlich einmal jährlich durch.
Ist das Sicherheitsdatenblatt dasselbe wie die Betriebsanweisung?
Nein. Das Sicherheitsdatenblatt kommt vom Hersteller und beschreibt den Stoff. Die Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffV schreibt der Arbeitgeber und beschreibt den Umgang mit diesem Stoff an diesem Arbeitsplatz, in der Sprache der Beschäftigten.
Importiert CINTREX bestehende Gefahrstofflisten?
Bestehende Gefahrstofflisten übernehmen wir bei der Einrichtung. Die Sicherheitsdatenblätter werden als Dateien am Stoff hinterlegt.
Deckt das Modul auch die Lagerung nach TRGS 510 ab?
Das Verzeichnis führt je Stoff Lagerort und Lagermenge. Darauf setzt im Betriebszugang der eigene Bereich „TRGS-510-Lagerung" auf, der je Lagerort zeigt, welche Stoffe dort nicht oder nur eingeschränkt zusammen gelagert werden dürfen, mit der Fundstelle dazu. Die Entscheidung über die Schutzmaßnahmen selbst trifft die Gefährdungsbeurteilung, nicht das Verzeichnis.
Nächster Schritt

Sehen, wie das für Ihren Betrieb aussieht

Ein Gespräch von zwanzig Minuten reicht, um zu klären, ob CINTREX zu Ihrer Organisation passt — und was der Umstieg aus Ihren bestehenden Listen bedeutet.